AGBs Hey Brand – Event Lab & Design Agency

AGBs Hey Brand – Event Lab & Design Agency

§ 1

Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption

von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung,

Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von

Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur: Hey Brand- Agentur

für Brand Building & Digital Sales, Inhaber Patrick Wilth, Humboldtstraße 19a, 20083

Hamburg, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam,

wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“

unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und

der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame

Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten

kommt, zu ersetzen.

§ 2

Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die

mit mobilfunkshopping.com in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und

juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine

Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist

als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der

Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.

§ 3

Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Hey

Brand Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine

Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von

Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot

geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des ADC (Art Directors Club

Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Hey Brand

Agentur. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbe- und Eventvorbereitung,

Werbe- und Eventplanung, Werbegestaltung, Werbetext und Durchführung von

Events enthalten.

Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten,

Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie

technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von

Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer

(Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach

entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt

der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag

zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch die schriftliche oder

fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenarbeiten. Lehnt die Agentur nicht binnen 4

Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die

Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur

erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang

der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder

zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen

Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der

Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4

Event-Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen

Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der

vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur

dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte

Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser

Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in

Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von

der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten

schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des

Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von

Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen

mit Künstlern.

(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der

vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit

e i n z u s t e l l e n . E i n K ü n d i g u n g s r e c h t o d e r e i n Mi n d e r u n g s – o d e r

Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

§ 5

Mietmaterial

(1) Die Agentur ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die

Agentur ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut

zu ersetzen, falls die Agentur nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen

oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung,

Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich.

Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Agentur

bestätigt worden sind. Die Agentur steht nicht für die Richtigkeit von

Herstellerangaben ein.

(3) Für Stromausfälle übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde hat für

ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen. Sollte

dies nicht sichergestellt sein, behält sich die Agentur vor, den Mietvertrag zu

beenden und eventuell mit vermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb

zu nehmen.

(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das

Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne

schriftliche Genehmigung der Agentur untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die

aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand

ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin

angegeben wurde. Die Agentur behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins

Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen

darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich,

den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für

defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Agentur Reparaturkosten. Bei

überm..ig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach

Aufwand.

§ 6

Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen

Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des

Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind,

Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen

hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche

Ma ß n a hme n z u e r g r e i f e n , u m g e s e t z l i c h e Vo r g a b e n , wi e d e n

Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit

Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-

Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(5) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind

Sache des Veranstalters.

(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den

privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur genehmigt werden,

insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden.

Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu

tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht

gestattet.

§ 7

Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und

werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des

Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten

Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in

angemessener Höhe zu verlangen.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre

Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine

Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8

Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung

eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur,

insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt,

diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.)

sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt

durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck.

Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der

Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder

Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit

ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich

geschützt sind – des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich

vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob

diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur

erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte

angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind

honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung

eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über

den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster)

werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung

berechtigt ist

§ 9

Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu

kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den

Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare, insbesondere schon

erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:

– bis zu 8 Monaten vor dem Event = 25 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 5 Monaten vor dem Event = 50 % des vereinbarten Honorars,

– ab 4 Monate vor dem Event = 100 % des vereinbarten Honorars.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt

hiervon unberührt.

§ 10

Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen

Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines

ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen

unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur]

schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und

rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der

Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe

nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt

ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der

Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,

mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen

sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der

Agentur beruhen.

§ 11

Haftung

(1) Die Agentur haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen

Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende

Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw.

Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine

schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine

weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich

aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen

vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht

überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf

deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung

Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Hey Brand Agentur

derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger

künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die

Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche

auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 12

Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des

Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Hey Brand Agentur

auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung

gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde

stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten

ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Hey Brand Agentur

selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an

Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner

übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonit.tsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt

unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des

Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die

Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der

persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen

erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 13

Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hey Brand Agentur und dem Kunden

unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist

oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache

übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs

ausschlaggebend.

Hamburg den, 01 Februar 2020